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Änderung von Fördersätzen zur energetischen Sanierung

© unsplash / Tierra Mallorca

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Wer sein Haus zukünftig energetisch sanieren möchte, für den gelten ab dem 28. Juli (Gesamtsanierung) oder dem 15. August (Einzelmaßnahmen) neue, geringere Fördersätze.

Was hat sich geändert?

Zuständigkeiten: Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat.

Austauschprämie: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, wird ein Bonus von 10 % gewährt. Für Gasetagenheizungen gilt dieser Bonus auch unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Fördersätze: Die Fördersätze werden jeweils um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

Übersicht der Fördersätze bei Einzelmaßnahmen:

  • Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizungen sowie der Optimierung von Heizungen = 15 %
  • Für Solarkollektoranlagen (Solarthermie) = 25 %. Die ertragsabhängige Förderung für Solarkollektoranlagen wird gestrichen.
  • Für Biomasseheizungen (z.B. Holz) = 10 %
  • Für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (z.B. Wärmepumpe mit Solarthermie) ohne Einbindung einer Biomasseheizung= 25 %
  • Für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (z.B. Pelletheizung mit Solarthermie) mit Einbindung einer Biomasse-heizung = 20 %
  • Für Wärmepumpen = 25 %. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien = 25 %
  • Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen = 25 %
  • Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz = 25 %

iSFP-Bonus: Wer im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans Einzelmaßnahmen umgesetzt hat, konnte für diese bislang einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent in Anspruch nehmen. Dieser Bonus entfällt nun für alle Wärmeerzeuger.