Neues Heizungsgesetz im Bundestag
Nach vielen Diskussionen hat die Ampel-Regierung nun eine Einigung über das neue Heizungsgesetz erzielt. Nachdem die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP kürzlich im Rahmen eines gemeinsamen Treffens ein Beschlusspapier verfassten, ging das Gesetz am 15. Juni in den Bundestag. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Wirtschaftsministeriums enthält es gewisse Anpassungen, die für Hauseigentümer*innen relevant sind. Einige Punkte sind weiterhin offen.
Wenn Sie eine unabhängige und kostenfreie Einstiegsberatung zu Heizungsthemen benötigen, stehen Ihnen unsere Ansprechparter*innen im Klima Bau Zentrum am Brill gerne zur Verfügung.
Zunächst nur Neubauten in Neubaugebieten betroffen
Der Gesetzesentwurf von April sah ursprünglich vor, dass es sich beim Einbau einer neuen Heizung ab 01.01.2024 um eine klimafreundliche und zukunftsfähige Technik handeln muss, die mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzt (zum Artikel). Das kürzlich verfasste Einigungspapier der Regierungsparteien besagt nun, dass dies erst gilt, wenn ein kommunaler Wärmeplan in der entsprechenden Stadt vorliegt. Ausgenommen sind Neubauten in Neubaugebieten: Hier greift die 65 %-Vorgabe bereits zum 1. Januar 2024 unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan, dürften Bürger*innen weiterhin Gasheizungen einbauen lassen – vorausgesetzt, diese lassen sich auf Wasserstoff umrüsten. Aktuell gehen jedoch viele Experten davon aus, dass Wasserstoff weder eine praktikable, noch günstige Heizform für Privathaushalte darstellen wird. Eine höhere Bedeutung kommen hier Wärmepumpen, Holzpelletheizungen, Solarthermie und Fernwärme zu (mehr zu den unterschiedlichen Techniken in unserer Broschüre "Clever Heizen").
Kopplung des Gebäudebestands an kommunale Wärmeplanung
Vorgesehen ist, die kommunale Wärmeplanung bis 2028 deutschlandweit einzuführen. Während Großstädte wie Bremen bis 2026 Wärmepläne vorlegen sollen, haben Städte und Landkreise bis 2028 Zeit. Bremen plant aktuell im Jahr 2025 eine Wärmeplanung vorzulegen. Obwohl es so lange theoretisch noch möglich ist, eine Gasheizung einzubauen, empfiehlt es sich, gleich auf eine klimafreundliche Heiztechnik zu setzen. Mit der steigenden CO₂-Bepreisung werden die Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich steigen. Mit Erneuerbaren Energien stellt man sich daher zukunftssicher auf. Zusätzlich leistet jede*r Hauseigentümer*in einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn die Wärmeversorgung unserer Gebäude spielt erheblich auf unsere CO₂-Bilanz ein. Um noch schlimmere Folgen der Klimakrise zu verhindern, ist eine Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung unumgänglich.
Umsetzung der Heizungsvorgaben
Und wie sollen all diese Vorhaben umgesetzt werden? Dafür gibt es verschiedene Ansätze. Wärmepumpen werden für viele Häuser eine lohnenswerte Alternative darstellen, aber auch Solarthermie- und Holzpellet-Systeme werden zum Einsatz kommen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, bei dem GEG-Entwurf handelt es sich immer um die Anschaffung neuer Heizsysteme - solange die eigene Heizung noch funktioniert, muss man nicht wechseln. Außerdem ist für Ballungsräume ein Ausbau der Fernwärmenetze geplant, die es bis 2030 auf erneuerbare Energien umzustellen gilt. Die aktuellen Pläne des Bremer Energieversorgers swb finden sich auf ihrer Webseite. In Bremen gründen sich zudem viele Nachbarschaftsinitiativen, die gemeinsam Erdwärme nutzen wollen. Eine Übersicht findet Sie auf unserer Seite energiekonsens.de/erdwaerme.
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sozialgerecht zu gestalten und Hauseigentümer*innen nicht zu stark zu belasten, sind umfangreiche Förderprogramme, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen in Diskussion. Wie diese konkret aussehen, ist aktuell noch nicht entschieden. Schon jetzt gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene attraktive Fördermöglichkeiten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen.
Weitere Informationen
Auf der Website der Bundesregierung finden sich weitere Informationen zum neuen Heizungsgesetz. Dazu gehört auch ein informatives Q&A.
Hintergrund des Gesetzes
Im April dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Novelle verabschiedet, die eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorsah. Ziel war es, die Wärmeversorgung nach und nach auf erneuerbare Energien umzustellen und somit klimafreundlicher zu werden. Denn die Energiewirtschaft ist in Deutschland für rund 35 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Außerdem will man sich unabhängig von globalen Exporten machen, da fossile Energieträger in Zukunft voraussichtlich immer teurer werden. Eine finanzielle Entlastung von Bürger*innen steht hier also ebenfalls im Vordergrund.