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Einigung beim "Heizungsgesetz": Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz (GEG)

© energiekonsens

Nachdem die Bundesregierung eine Entscheidung über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor den Sommerferien vertagen musste, hat der Bundestag am 08.09.2023 das "Heizungsgesetz" verabschiedet. Es gilt als Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung und wird von mehreren Fördermöglichkeiten flankiert. Im September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat.

In Deutschland macht Wärme (u.a. Heizen, Kühlen, Warmwasser) mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs* aus und ist für einen enormen Anteil der klimaschädlichen Treibhausgase verantwortlich. Um die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu schaffen und damit die Folgen der Klimakrise abzumildern, ist die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas unumgänglich. Mit der Verabschiedung der GEG-Novelle legt Deutschland nur einen Weg vor. Was genau steht drin?

65 Prozent erneuerbare Energien

Beim Einbau einer neuen Heizung muss es sich ab dem 1. Januar 2024 um eine klimafreundliche und zukunftsfähige Technologie handeln, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Voraussetzung ist allerdings, dass ein kommunaler Wärmeplan in der entsprechenden Stadt vorliegt (in Bremen voraussichtlich 2025). Anders ist es bei Neubauten in Neubaugebieten: Hier greift die 65 Prozent-Vorgabe unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung bereits zum 1. Januar 2024.

Gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan, dürfen Bürger*innen weiterhin Gasheizungen einbauen lassen – sofern diese sich auf Wasserstoff umrüsten lassen. Aktuell gehen jedoch viele Expert*innen davon aus, dass Wasserstoff für Privathaushalte weder praktikabel noch günstig sein wird. Zusätzlich ist aufgrund der steigenden CO₂-Bepreisung mit höheren Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu rechnen.

Diese Technologien kommen infrage

Welche Technologien kommen zukünftig zum Einsatz und erfüllen die 65 Prozent-Vorgabe? Zunächst ist für Ballungsräume ein Ausbau der Fernwärmenetze geplant, die es bis 2030 auf erneuerbare Energien umzustellen gilt. Die aktuellen Pläne des Bremer Energieversorgers swb finden sich auf der swb-Webseite.

Zusätzlich stellen Wärmepumpen für viele Häuser eine lohnenswerte Alternative dar, ebenso Biomasse-Systeme wie Holzpellet-Heizungen. Unter bestimmten Auflagen können zukünftig auch Stromdirektheizungen sowie Wärmepumpen- und/oder Solarthermie-Hybridheizungen verbaut werden. In Bremen gründen sich zudem Nachbarschaftsinitiativen, die gemeinsam Erdwärme nutzen wollen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite energiekonsens.de/erdwaerme.

Eine detaillierte Übersicht der unterschiedlichen Technologien gibt es in unserer Broschüre "Clever Heizen".

Übergangsfristen beim Austausch

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die 65-Prozent-Regelung erst beim Austausch einer Heizungsanlage greift – solange die eigene Heizung noch funktioniert, muss man nicht wechseln. Und wenn der Austausch ansteht, gibt es grundsätzlich eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Diese Frist verlängert sich auf bis zu zehn Jahre, wenn ein Anschluss an Fernwärme absehbar ist, bei Etagen-Heizungen auf bis zu 13 Jahre.

Förderung für den Heizungstausch

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sozial gerecht zu gestalten und Hauseigentümer*innen nicht zu stark zu belasten, stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • 30 % Grundförderung beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie
  • + 20 % “Geschwindigkeitsbonus” bis einschließlich 2028 (nur selbst genutzte Immobilien)
  • + 30 % für Haushalte mit geringem Einkommen (max. 40.000 EUR, nur selbst genutzte Immobilien)
  • + 5 % Innovationsbonus beim Einbau von Wärmepumpen mit Propangas oder Geothermie
  • + Bremer Förderung: 50 % der BEG-Förderung beim Austausch von Ölkesseln

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro begrenzt mit einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent (bei Einfamilienhäusern oder der ersten Wohneinheit). Wie solch eine Förderung beispielhaft genutzt werden kann und welche Kosten am Ende selber gestemmt werden müssten, zeigen diese zwei Rechenbeispiele:

Beratung im Klima Bau Zentrum

Bei der Wahl eines neuen Heizungssystems treten in der Regel viele Fragen auf. Wer noch offene Fragen zur GEG-Novelle oder anderen Themen der energetischen Sanierung hat, kann die kostenfreie und unabhängige Orientierungsberatung in unserem Klima Bau Zentrum am Brill nutzen und direkt einen Termin vereinbaren.

Weitere Informationen

Auf der Website der Bundesregierung finden sich weitere Informationen zum neuen Heizungsgesetz. Dazu gehört auch ein informatives Q&A.


Hintergrund des Gesetzes

Im April dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Novelle verabschiedet, die eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorsah. Ziel war es, die Wärmeversorgung nach und nach auf erneuerbare Energien umzustellen und somit klimafreundlicher zu gestalten. Denn die Energiewirtschaft ist in Deutschland für rund 35 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Außerdem will man sich unabhängig von globalen Exporten machen. Da fossile Energieträger in Zukunft voraussichtlich immer teurer werden steht auch eine finanzielle Entlastung von Bürger*innen im Vordergrund.

*Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme