Neue Nullabstandsregelung: Mehr Platz für Solaranlagen auf Bremens Dächern
Ab sofort gilt: Wenig bis kein Abstand mehr zwischen Solarmodulen und Brandschutzmauern notwendig. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, hat heute (10. Mai 2023) einen Erlass zur Förderung der Energiewende in Kraft gesetzt. So gelten im Vorgriff auf die nächste Novelle der Bremischen Landesbauordnung und der Musterbauordnung des Bundes ab sofort geringere Abstandsflächen zu Brandmauern für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen.
Im Klartext bedeutet das: Solange die Brandwand mindestens 0,3 Meter über die Bedachung hinausragt, muss zum nächsten Solarpanel kein Abstand mehr gehalten werden. Das ist besonders interessant für Eigentümer*innen von Reihenhäusern, deren nutzbare Dachfläche vorher verhältnismäßig gering war.
Senatorin Dr. Maike Schaefer sagt dazu: "Damit erhöht sich der mögliche Ertrag aus diesen Anlagen, die Rentabilität, sowie der Beitrag zum Klimaschutz und der Energiewende in Bremen. Wir beschleunigen so die Möglichkeit, Bremer Dachflächen optimal nutzen zu können."
Wie sieht die konkrete Regelung jetzt aus?
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Solaranlagen so anzubringen sind, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Im Unterschied zur bisherigen Regelung, wonach fast durchgängig 1,25 Meter Abstand einzuhalten waren, muss jetzt gar kein Abstand integriert werden, wenn die Brandwände mindestens 0,3 Meter über die Bedachung herausragen.
Sind Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden nur bis unter das Dach geführt, können Solaranlagen mit bis zu 0,3 Meter Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 0,5 Metern errichtet werden. Dieser reduzierte Abstand wurde bereits 2022 in die Bremische Landesbauordnung übernommen. Das Risiko zusätzlicher Brände wird für überschaubar gehalten, insbesondere, weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen bis 0,3 Meter Höhe nicht besonders ausgeprägt ist und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 0,5 Meter noch in der Lage ist die Dachhaut für wirksame Löscharbeiten zu öffnen.
Der Erlass ist ab sofort in Kraft gesetzt und im Wortlaut auch auf der Ressorthomepage zu finden.
Und hier geht es zum Solarkataster (Bremen und Bremerhaven), um einfach zu testen, ob das eigene Dach geeignet ist. Achtung: Der verringerte Modulabstand ist ggf. im Solarkataster noch nicht berücksichtigt.