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Beratung Energieausweis
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Energieausweis für Bremer Wohngebäude

Verkaufen oder vermieten Sie Ihr Eigentum? Dann ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht. Als Mieter*in haben Sie wiederum das Recht einen solchen Ausweis einzusehen. Eine Liste von Expert*innen, die berechtigt sind, Ihnen den Ausweis auszustellen, finden Sie auf der Webseite des Qualitätsnetzwerkes Energie Experten.

Sie sind Eigentümer\*in

Sie bewohnen Ihr Haus selbst und möchten es zukünftig weder verkaufen noch vermieten? Dann sind Sie nicht zum Einholen eines Energieausweises verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich ein Exemplar ausstellen zu lassen. Sie erhalten durch ihn einen Hinweis, ob Ihr Gebäude für die Zukunft gut gerüstet ist und sich Energieeinsparmöglichkeiten bieten.

Für Hauseigentümer*innen, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, sieht die Situation anders aus: Sie müssen einen Energieausweis vorlegen. Für Neubauten und bei größeren Umbauten muss außerdem ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Sie sind Käufer\*in oder Mieter\*in

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie haben Ihre Traumwohnung – oder Ihr Traumhaus gemietet bzw. gekauft. Nach einigen Monaten flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus – und Sie merken, dass Ihr Zuhause eine echte Energieschleuder ist. Ärgerlich! Und unnötig, denn Sie können sich von dem/der Eigentümer*in vorher den Energieausweis vorlegen lassen. Durch ihn wird der Energieverbrauch eines Gebäudes transparent und Sie können schon vorab erkennen, ob Sie mit eher hohen oder eher niedrigen Energiekosten rechnen müssen.

Wichtige Fragen

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis – Was brauche ich?

Beim Verbrauchsausweis wird der Energieausweis auf der Grundlage der Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre berechnet. In diesem Fall werden das persönliche Heizverhalten und der Warmwasserverbrauch der Bewohner*innen mitbewertet.

Der Bedarfsausweis hingegen stellt unabhängig von der individuellen Nutzung den Energiebedarf des Gebäudes dar. Der/die Hausbesitzer*in bekommt eine objektive Aussage, wie gut oder schlecht der energetische Zustand des Gebäudes ist. Dadurch werden auch die Modernisierungshinweise automatisch genauer.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Bauvorlageberechtigten oder Architekturbüros, Ingenieur*innen oder Handwerksbetrieben und Techniker*innen (Bau/Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung oder Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksbetriebe und Techniker*innen erhalten nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung.

Eine Liste von Expert*innen, die berechtigt sind, Ihnen den Ausweis auszustellen, finden Sie auf der Webseite des Qualitätsnetzwerkes Energie Experten.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist aber ratsam, den Energieausweis nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen aktualisieren zu lassen, da die Einstufung sich mit jeder Maßnahme verbessert.