Energieausweis für Bremer Wohngebäude
Verkaufen oder vermieten Sie Ihr Eigentum? Dann ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht. Als Mieter*in haben Sie wiederum das Recht einen solchen Ausweis einzusehen. Eine Liste von Expert*innen, die berechtigt sind, Ihnen den Ausweis auszustellen, finden Sie auf der Webseite des Qualitätsnetzwerkes Energie Experten.
Wichtige Fragen
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis – Was brauche ich?
Beim Verbrauchsausweis wird der Energieausweis auf der Grundlage der Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre berechnet. In diesem Fall werden das persönliche Heizverhalten und der Warmwasserverbrauch der Bewohner*innen mitbewertet.
Der Bedarfsausweis hingegen stellt unabhängig von der individuellen Nutzung den Energiebedarf des Gebäudes dar. Der/die Hausbesitzer*in bekommt eine objektive Aussage, wie gut oder schlecht der energetische Zustand des Gebäudes ist. Dadurch werden auch die Modernisierungshinweise automatisch genauer.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Bauvorlageberechtigten oder Architekturbüros, Ingenieur*innen oder Handwerksbetrieben und Techniker*innen (Bau/Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung oder Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksbetriebe und Techniker*innen erhalten nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung.
Eine Liste von Expert*innen, die berechtigt sind, Ihnen den Ausweis auszustellen, finden Sie auf der Webseite des Qualitätsnetzwerkes Energie Experten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist aber ratsam, den Energieausweis nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen aktualisieren zu lassen, da die Einstufung sich mit jeder Maßnahme verbessert.